FAQ

Die Betreuung von hart erarbeitetem Vermögen ist und bleibt eine Vertrauensangelegenheit. Dabei profitieren unsere Mandanten gleich doppelt: von der sicheren Abwicklung aller Geschäftsvorfälle durch eine Universalbank und von der professionellen Betreuung durch einen bankenunabhängigen Vermögensverwalter. Nachfolgend sind häufig gestellte Fragen interessierter Investoren zusammengefasst:

Bei vergleichbarer Qualifikation liefert der unabhängige Berater schon dadurch bessere Ergebnisse in mehreren Kriterien, weil er ein deutlich größeres Portfolio zur Auswahl hat. Er bietet also stets das bessere Produkt an – bei festgestelltem Bedarf. Er ist nicht an den Verkauf von Produkten eines oder weniger Anbieter gebunden.

Zusätzlich ist der auf Honorarbasis arbeitende Berater unabhängig von Eigeninteressen (z.B. produkt-bezogenen Provisionen). Sein eigener Ertrag ist viel mehr an den Erfolg seiner Ratgebung gebunden. Er hat also naturgemäß ein Interesse daran, bedarfsgerecht anzubieten, weil nur so eine langfristige Kundenbeziehung wächst und besteht.

Eine bestimmte Mindestanlage im betreuten Portfolio gibt es bei uns nicht. Eine sinnvolle und preiswerte Begleitung Ihres Portfolios hängt einzig und allein von Ihrem Bedarf ab. Einen konkreten Vorschlag unterbreiten wir Ihnen gerne nach einem ersten unverbindlichen Gespräch. Lassen Sie uns darüber sprechen.

Fair und anständig im Umgang, fair und anständig bei der Beratervergütung. Unterschiedlich gemessen nach Aufwand und Risikoklassen wir das Mandat unter Vermeidung von Interessenskonflikten oft pauschal vereinbart.Im direkten Vergleich mit Bankkonditionen sind Vermögensverwalter sehr oft günstiger und transparenter. Dies hat zahlreiche Gründe, wovon die günstigen zusätzlichen Transaktionsentgelte sicher die wichtigsten sind.

Selbstverständlich, alle dafür notwendigen Schritte übernehmen wir für Sie. Auch deswegen haben wir hoch professionelle Banken als Partner gewählt, die schnell und erfahren diese Aufgaben erfüllen. Und noch eins: Für den Depotübertrag darf eine Bank in Deutschland nach der Rechtsprechung des BGH nur Fremdgebühren weiterreichen (etwa der Lagerstelle), weil sie damit der gesetzlichen Pflicht zur Herausgabe der von ihr lediglich verwahrten Wertpapiere nachkommt.

Als Kunde können Sie sich jederzeit an uns wenden, um sich über ihr Vermögen zu informieren. Darüber hinaus erhalten Sie als Kunde regelmäßig das halbjährliche Reporting zu Ihrem Vermögen. Außerdem stellen wir Ihnen mit dem Depot-Manager einen direkten Zugriff auf Ihr Depotkonto zur Verfügung.

Mehr als alles andere liegt uns die Sicherheit unserer Kunden am Herzen. Deshalb gilt für unsere Kunden bei unseren Depotbanken nicht nur die gesetzliche Einlagensicherung im Rahmen des Entschädigungsfonds deutscher Banken (EdB), der maximal den Gegenwert von 100.000,00 € absichert. Unsere Depotbanken (u.a. VBank AG / DAB Bank AG) sind freiwillig Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V.

Aktuell beträgt die Einlagensicherung der:
V-Bank AG 4.178.000,00 € pro Kunde
DAB Bank AG 30.308.000,00 € pro Kunde

Gemäß §6 Abs. 1 des Statuts des Einlagensicherungsfonds fallen unter die geschützten Einlagen Sicht-, Termin und Spareinlagen, Habensalden auf Ihrem Giro- oder Verrechnungskonto, sowie einschließlich auf den Namen lautende Sparbriefe jedes einzelnen Kunden. Diese sind bis zur oben genannten Sicherungsgrenze vollgeschützt. Verbindlichkeiten, über welche u.a. die Depotbank Inhaberpapiere ausgestellt hat, insbesondere auf den Inhaber laufende Schuldverschreibungen, werden durch den Einlagensicherungsfonds nicht geschützt. Wertpapiere des Kunden fallen nicht in den Regelungsbereich des Einlagensicherungsfonds. Da die Kunden Eigentümer der Wertpapiere sind und die jeweilige Depotbank diese lediglich verwahrt, werden die Wertpapiere im Falle einer Insolvenz an die Kunden herausgegeben.

Nähere Angaben zum Einlagensicherungsfonds erhalten Sie auf der Seite des Bundesverbandes deutscher Banken unter http://www.bdb.de.

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